Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrtätigkeiten und Studienleistungen der filmacademy, Schauspielschule für Theater und Film, Adresse: Absberggasse 27, Stiege 9, 7. OG, 1100 Wien – eingetragen als gemeinnütziger Verein für internationale Schauspielausbildung für Film und Fernsehen (ZVR-Zahl: 638021109) , die mit einem/einer Auszubildenden oder dem/der StudiennehmerIn ein Vertragsverhältnis begründet.

Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Leistungen, welche die filmacademy erbringt, und sind auf der Homepage bekannt gegeben bzw. im Büro der filmacademy einzusehen. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen im Zweifel den AGB vor.

1. Anmeldung zum VBS/Workshop

Durch die Online-Anmeldung wird noch kein Vertragsverhältnis zwischen dem/der KursteilnehmerIn und der filmacademy begründet.

1.1. Vorbereitungsseminar & Workshops
Durch die Online-Anmeldung wird noch kein Vertragsverhältnis zwischen dem/der KursteilnehmerIn und der filmacademy begründet.

1.2. Bezahlung des Seminar-/Workshop-Beitrages
Erst nach dem Eingang der Zahlung ist ein Vertragsverhältnis zwischen dem/der KursteilnehmerIn und der filmacademy begründet.

1.3. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird auf der Homepage oder per PDF bekannt gegeben.

1.4. Technik
Sämtliches für den Workshop notwendiges Equipment wird gern zur Verfügung gestellt. Sollte durch undiszipliniertes Verhalten eines Teilnehmers eine eventuelle Sachbeschädigung an den Räumlichkeiten oder an technischem Equipment eintreten, haftet der Teilnehmer zur Gänze für den entstandenen Sachschaden.

1.5. Haftung/Haftungsausschluss
Die filmacademy sichert den Teilnehmern eine professionelle Leistung zu. Schadenersatzansprüche gegen die filmacademy sind ausgeschlossen. Der/die TeilnehmerIn verzichtet auf Schadenersatz oder sonstige Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen die filmacademy.

1.6. Rücktrittsfristen
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage nach Eingang der Online-Anmeldung, wenn es bis zur ersten Unterrichtseinheit noch mehr als vier Wochen sind. Die Anmelderin/der Anmelder muss bei seinem Rücktritt keine Gründe angeben. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von €30,- vom Beitrag abgezogen.

1.7. Rücktritt 21 Tage vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit
Nach dem Eingang des Beitrages wird der Platz für den/die TeilnehmerIn blockiert, daher ist der Kostenbeitrag in voller Höhe zu verrechnen bzw. einzubehalten, auch wenn der Teilnehmer an dem/den Veranstaltungstag/en verhindert ist.

1.8. Rücktritt durch die filmacademy
Sollte der Workshop aus Gründen, welche die filmacademy zu vertreten hat, kurzfristig (eine Woche) vor dem angesetzten Termin abgesagt und kein Ersatztermin bekannt gegeben worden sein, wird der gesamte Kostenbeitrag dem Seminar-/Workshop-Teilnehmer zu 100% rückvergütet.

2. Anmeldung zum Studium

Bei Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages zum Studium wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem Studierenden und der filmacademy begründet.

2.1. Studium

Das Studium erfolgt gemäß den in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Lehrplänen, wobei sich die Leitung Änderungen des Studien-, Stunden- und Lehrplanes auch auf die Teilnehmergröße der Lehrinhalte sowie eine Verlegung der Unterrichtsräume vorbehält. Ein Aufstieg in das nächste Studienjahr oder ein vorzeitiger erfolgreicher Abschluss des Studiums ist nicht automatisch mit der bestandenen Prüfung vor der Paritätischen Prüfungskommission verbunden.

2.2. Interne Prüfungen

Bei den Internen Prüfungen legt die Kommission der filmacademy fest, ob der/die StudentIn zur Paritätischen antreten darf. Bei einer Nichtzulassung wird im anschließenden persönlichen Gespräch die Begründung dem/der StudentIn bekanntgegeben. Sollte der/die StudentIn sich den Vorgaben der Kommission widersetzen und sich trotzdem privat bei der Paritätischen anmelden, wird der Studienvertrag von Seiten der filmacademy mit sofortige Wirkung beendet.

Ein Aufstieg in das nächste Studienjahr oder ein vorzeitiger erfolgreicher Abschluss des Studiums ist nicht automatisch mit der bestandenen Prüfung vor der Paritätischen Prüfungskommission verbunden. Entscheidend für den positiven Studienfortgang oder Abschluss ist die Beurteilung der Studierenden durch die jährlichen Abschlussprüfungen der Prüfungskommission, sowie die Leitung der filmacademy.

2.3. Paritätische Kommission

Die Leitung, sowie die Dozenten entscheiden nach der internen Prüfung, ob Studierende im Namen der filmacademy zur paritätischen Prüfung antreten dürfen. Bei einer Ablehnung hat der/die StudentIn das Recht sich als Privatschüler anzumelden, aber es dürfen explizit keine Namen der Dozenten der filmacademy bei der paritätischen Anmeldung angegeben werden. Bei Nichteinhaltung behält sich die Schulleitung vor, den Vertrag mit dem Studierenden mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die für das Jahr zu zahlende Studiengebühr muss von dem Studierenden trotzdem entrichtet werden.

2.4. Kündigung
Der Vertrag wird am Tag der Unterzeichnung des Studienvertrages wirksam und ist für den Zeitraum einer Studiendauer von drei Jahren, sohin bis zum Studienende nach 6 Semestern, befristet.

Die/Der Studierende kann den befristeten Vertrag jeweils unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Ende eines jeden Studienjahres (30.Juni) schriftlich kündigen. Die schriftliche Kündigung muss daher spätestens am 31. Jänner bei der filmacademy eingehen.

Im Hinblick auf die lange im Voraus Projekte und Tätigkeiten der mit der filmacademy zusammenarbeitenden Regisseure, Schauspieler und sonstige Dozenten muss der Studienplan für das kommende Studienjahr bereits im Februar festgesetzt werden. Die genannten Kündigungsbestimmungen sind daher zur Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens der filmacademy notwendig, um die Planung des kommenden Studienjahres sicherzustellen.

Wenn keine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung fristgerecht erfolgt, läuft der Vertrag automatisch für das folgende Studienjahr bzw. allfällige weitere Studienjahre (gemäß Studienplan) weiter.

Die filmacademy ist ferner bei wichtigen Gründen aus Verschulden des/der Studierenden auch berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden (insbesondere bei wiederholter Störung des Unterrichts, Verzug mit Zahlungen von mehr als 14 Tagen). In diesem Fall schuldet der/die Studierende in unveränderter Höhe alle Studien- und Unkostenbeiträge für das laufende Studienjahr; sofern der/die Studierende diese Zahlungen bereits teilweise oder zur Gänze gezahlt hat, hat er/sie keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Leitung der filmacademy behält sich das Recht vor, Studierende aufgrund ihres Verhaltens vom Studium auszuschließen.

2.5. Leistungen der filmacademy
Die Leistungen der filmacademy bestehen in der Durchführung der Lehrveranstaltungen gemäß Stunden- und Lehrplan. Mit der Studiengebühr sind alle Lehreinheiten, Showreels sowie die Nutzung des Filmequipments (Kamera, Basisausstattung, Licht und Ton) abgegolten.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass keine Ansprüche auf die Fortsetzung eines Studienjahrgangs an die filmacademy im Falle von Force Majeure durch außergewöhnlicher und unvorhergesehener Ereignisse besteht.

2.6. Haftung
Die filmacademy haftet nicht für Unfälle, Diebstahl und Schäden aller Art, die sich in den Räumlichkeiten ereignen, – ausgenommen im Fall der vorsätzlichen und grob fahrlässigen Schädigung. Für Schäden, die von den Studierenden verursacht werden, haften diese oder die Erziehungsberechtigten.

2.7. Ferien und Feiertage
Der Unterricht entfällt in den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen ohne Einfluss auf die Studiengebühren. Achtung: Es kann auch an Feiertagen der Unterrichtet stattfinden um den Blockunterricht nicht zu unterbrechen.

2.8. Verhalten
Die Studienordnung, die Schulregeln sowie die Hausordnung sind unbedingt einzuhalten. Straßenschuhe sind in allen Räumlichkeiten der filmacademy untersagt. Auf respektvollen, rücksichtsvollen und kollegialen Umgang miteinander ist zu achten. Die ausführlichen Schulregeln liegen zum Nachlesen in der Direktion.

2.9. Unterrichtseinheiten
Unterrichtseinheiten können sich kurzfristig verschieben. Solche Änderungen werden umgehend bekannt gegeben. Alle Einheiten finden, soweit im Stundenplan nicht anders angegeben, in den Räumen der filmacademy statt. Die Modulbeschreibungen sind nicht bindend. Die filmacademy aktualisiert die Lehrpläne fortlaufend. Veränderungen des Modulinhaltes stellen keine Mängel dar.

2.10. Erweiterte Haftung / Versicherungen
Mit seiner/ihrer Anmeldung versichert der/die Studierende, dass er/sie ordnungsgemäß kranken-, unfall- und haftpflichtversichert ist.

2.11. Besondere Regelungen für die Teilnahme Minderjähriger
Alle vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß. Studierende, die bis zum Studienbeginn nicht die Volljährigkeit erreicht haben, benötigen zur Anmeldung und zur Teilnahme das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten. Der/die Erziehungsberechtigte überträgt während der Unterrichtseinheit die Aufsichtspflicht an die filmacademy bzw. den von ihr beauftragten Studiengangsleiter. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Unterrichtsbeginn und endet mit dem Unterrichtsende.

Zusatz zum AGB

3. Übertragung der Bildrechte

Der/die StudentIn bestätigt, dass ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Recht zukommt, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte an dem durch die filmacademy bzw. den von ihm/ihr selbst angefertigten und der filmacademy zur Verfügung gestellten Lichtbildern und Filmen zu nutzen. Dies gilt sowohl für ganze Werke wie auch für Teile der selben.

Der/die StudentIn verzichtet auf Honorarzahlungen in jeglicher Form und erhebt keinerlei Ansprüche. Die Nennung des Namens als Urheber steht im Ermessen der filmacademy.

Die Befugnis zur unentgeltlichen Benutzung der Urheberrechte und verwandter Schutzrechte erstreckt sich auf alle bestehenden und zukünftigen Medien (sowohl Print-, Online-, digitale und mobile Produkte und Services) im In- und Ausland.

Der Weiterverkauf von Bildern und Filmen ist der filmacademy untersagt. Die filmacademy versichert, dass das Bild- und Filmmaterial in nicht rufschädigender Art verwendet wird.“

3.1. Erklärung zum Haftungsausschluss
Hiermit bestätigt der/die Studierende – in Ergänzung zum Ausbildungsvertrag dass der/die Studierende ausdrücklich bereit ist, an den Lehrveranstaltungen in den Fächern „Körpertraining/Körpertechniken“ bzw. Schusswaffentraining und Kampfsporttraining im Rahmen des Studiencurriculums der dreijährigen bilingualen Schauspielausbildung für Theater & Film in den externen Räumlichkeiten, sowie an weiteren Lehrveranstaltungsorten freiwillig sowie auf eigene Gefahr bzw. eigenes Risiko teilzunehmen.
Der/die Studierende sind sich bewusst, dass der Umgang mit Sportgeräten und Waffen ein erhöhtes Risiko birgt. Ferner wird bestätigt, dass der/die Studierende eine in Österreich gültige, alle Risiken abdeckende Unfallversicherung abgeschlossen hat.

Außerdem bestätigt der/die Studierende, dass alle Sicherheitsbestimmungen und Bestimmungen der Hausordnung in den Trainingsräumen des Sportstudios eingehalten und den Anordnungen des/lehrenden Dozenten und Assistenten bzw. des Personals vom Sportstudio unbedingt Folge geleistent wird.

Es wird ausdrücklich zur Kenntnis genommen, dass der lehrende Dozent oder Assistent, sowie die filmacademy für Unfälle, Verletzungen bzw. sonstige Schäden oder allfällige Schäden an Dritten keinesfalls haften, und bestätige, dass der/die Studierenden den Dozenten/Assistenten sowie die filmacademy und das Sportstudio in allen Fällen von Unfällen, Verletzungen, jeglicher Personen- und/oder Sachschäden einschließlich eventueller Schadenersatzforderungen von Seiten Dritter schad- und klaglos zu halten.

3.2. Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur in schriftlicher Form wirksam. Dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Schriftformerfordernis.

Stand April 2019

 
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